Gutachter

- für das Maler- und Lackiererhandwerk

 

Sachverständigen-Sozietät Erkens

Als Privatgutachten bezeichnet man Gutachten, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden.

 

Private Auftraggeber können sein:

 

Privatpersonen, juristische Personen, Firmen,

Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen,

Verbände, und vergleichbare Einrichtungen.

 

Ein Privatgutachten kann jeder erstellen lassen.

Jedem Interessenten steht es frei, in einem

Streitfall einen Sachverständigen

 zu beauftragen.

 

Da der Sachverständige eines Privatgutachtens

 nur von einer Partei beauftragt wurde kann es ein evtl.

von Gericht angeordnetes

Sachverständigengutachten

 nicht ersetzen.

 

 

Dipl.-Ing. Herbert Erkens

Von der Handwerkskammer  Düsseldorf öffentlich

bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Christina Erkens

Von der Handwerkskammer  Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Privatgutachten:

Sachverständigen-Sozietät Erkens

41065 Mönchengladbach

Telefon: 0 21 61 - 65 69 70

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