Gutachter
- für das Maler- und Lackiererhandwerk
Sachverständigen-Sozietät Erkens
Als Privatgutachten bezeichnet man Gutachten, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden.
Private Auftraggeber können sein:
Privatpersonen, juristische Personen, Firmen,
Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen,
Verbände, und vergleichbare Einrichtungen.
Ein Privatgutachten kann jeder erstellen lassen.
Jedem Interessenten steht es frei, in einem
Streitfall einen Sachverständigen
zu beauftragen.
Da der Sachverständige eines Privatgutachtens
nur von einer Partei beauftragt wurde kann es ein evtl.
von Gericht angeordnetes
Sachverständigengutachten
nicht ersetzen.
Privatgutachten:
Sachverständigen-Sozietät Erkens
41065 Mönchengladbach
Telefon: 0 21 61 - 65 69 70
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