Privatgutachten:

Gutachter

- für das Maler- und Lackiererhandwerk

 

Sachverständigen-Sozietät Erkens

Als Privatgutachten bezeichnet

man Gutachten, die außerhalb

eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden.

 

Private Auftraggeber können sein:

 

Privatpersonen, juristische Personen, Firmen,

Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen,

Verbände, und vergleichbare Einrichtungen.

 

Ein Privatgutachten kann jeder erstellen lassen.

Jedem Interessenten steht es frei, in einem

Streitfall einen Sachverständigen

 zu beauftragen.

 

Da der Sachverständige eines Privatgutachtens

 nur von einer Partei beauftragt wurde kann es ein evtl.

von Gericht angeordnetes

Sachverständigengutachten

 nicht ersetzen.

 

 

Sachverständigen-Sozietät Erkens

41065 Mönchengladbach

Telefon: 0 21 61 - 65 69 70