Gerichtsgutachten:
Gutachter
- für das Maler- und Lackiererhandwerk
Sachverständigen-Sozietät Erkens
Selbstständiges Beweisverfahren:
Das Verfahren dient der kurzfristigen Beweissicherung
um den Fortgang von Arbeiten zu ermöglichen und dient
auch der Abschätzung eines Prozessrisikos.
Zum Weiteren ist ein selbständiges Beweisverfahren
geeignet, einen Konflikt zu begrenzen.
Oft kann ein aufwendiger Prozess durch einen
guten Sachverständigen vermieden werden,
wenn er für beide Konfliktparteien zu einem
nachvollziehbaren Ergebnis kommt.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
kann auf Antrag nur einer Partei vom Gericht
bestellt werden. Die beantragende Partei
kann dem Gericht einen Sachverständigen
vorschlagen. Das Gericht kann diesem Vorschlag
folgen oder eigenständig einen anderen Sachverständigen bestellen.
Der Antrag der Partei bei Gericht kann auch ohne einen Rechtsanwalt gestellt werden. Jedoch wäre es angebracht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da einige Besonderheiten zu beachten sind.
Hauptsacheverfahren:
Das Hauptsacheverfahren hat die Klage vor dem zuständigen Gericht zum Inhalt. Dabei sollen Rechtsverhältnisse zwischen Kläger und Beklagtem bewertet werden.
Das Gutachten ist ein Beweismittel in dem eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhaltes im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein zu erwartendes Ziel erörtert wird. Es tritt als mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen auf.
Sachverständigen-Sozietät Erkens
41065 Mönchengladbach
Telefon: 0 21 61 - 65 69 70
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