Gerichtsgutachten:

Gutachter

- für das Maler- und Lackiererhandwerk

 

Sachverständigen-Sozietät Erkens

Selbstständiges Beweisverfahren:

 

Das Verfahren dient der kurzfristigen Beweissicherung

um den Fortgang von Arbeiten  zu ermöglichen und dient

auch der Abschätzung eines Prozessrisikos.

Zum Weiteren ist ein selbständiges Beweisverfahren

geeignet, einen Konflikt zu begrenzen.

Oft kann ein aufwendiger Prozess durch einen

guten Sachverständigen vermieden werden,

wenn er für beide Konfliktparteien zu einem

nachvollziehbaren Ergebnis kommt.

 

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

kann auf Antrag nur einer Partei vom Gericht

bestellt werden. Die beantragende Partei

kann dem Gericht einen Sachverständigen

vorschlagen. Das Gericht kann diesem Vorschlag

folgen oder eigenständig einen anderen Sachverständigen bestellen.

 

Der Antrag der Partei bei Gericht kann auch ohne einen Rechtsanwalt gestellt werden. Jedoch wäre es angebracht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da einige Besonderheiten zu beachten sind.

 

Hauptsacheverfahren:

 

Das Hauptsacheverfahren hat die Klage vor dem zuständigen Gericht zum Inhalt. Dabei sollen Rechtsverhältnisse zwischen Kläger und Beklagtem bewertet werden.

 

Das Gutachten ist ein Beweismittel in dem eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhaltes im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein zu erwartendes Ziel erörtert wird. Es tritt als mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen auf.

Sachverständigen-Sozietät Erkens

41065 Mönchengladbach

Telefon: 0 21 61 - 65 69 70