Gutachter

- für das Maler- und Lackiererhandwerk

 

Sachverständigen-Sozietät Erkens

Dipl.-Ing. Herbert Erkens

Von der Handwerkskammer  Düsseldorf öffentlich

bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Christina Erkens

Von der Handwerkskammer  Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Ein Gutachten erstellen:

Wann ist es sinnvoll einen Gutachter einzuschalten?

 

Wenn Sie überlegen einen Gutachter/Sachverständigen zu beauftragen, ist meist schon eine Streitigkeit, bzw. Uneinigkeit im Gange die sich um die Frage dreht, wer oder was ist für einen Schaden/Mangel verantwortlich, wie ist der Schaden/Mangel in Geld zu bemessen, hat er möglicherweise Auswirkungen auf die Gesundheit, und wer trägt letztendlich die Kosten für die Behebung/Beseitigung.

 

Sind die Kosten in Verbindung mit dem Schaden/Mangel hoch einzuschätzen, oder auch bei möglicher Gefährdung der Gesundheit, ist es sicher sinnvoll einen Gutachter einzuschalten. Ein Gutachten erstellen zu lassen, kostet natürlich auch Geld, so dass die Investition in einem sinnvollen Verhältnis zum zu erwartenden Ergebnis stehen sollte. Wenn Sie sich in Ihrem Fall nicht sicher sind, informieren wir Sie gerne vorab telefonisch zu Ihrem Anliegen.

 

Was kostet ein Gutachten?

 

Es gibt verschiedene Formen von Gutachten, die jeweils schriftlich aber auch mündlich erfolgen können.

 

Unser Stundensatz für die gutachterliche Tätigkeit liegt bei 95,00 Euro (inkl. Mwst?). Darin enthalten ist natürlich der Zeitaufwand für die notwendigen Fahrten (bis ... Km Umkreis, darüber hinaus ... pro zusätzlichen Entfernungskilometer),  Akten- bzw. Unterlagenstudium, Fotodokumentation und Ausarbeitung des Gutachtens. In der Regel müssen Sie mit einem Aufwand von 4 bis 5 Stunden rechnen für Anfahrt, Begutachtung, Fotos, Bearbeitung  und Gutachtenerstellung in schriftlicher Form, bei einem mündlichen Gutachten ca. 2 - 3 Stunden. Stellt sich beim Ortstermin heraus, dass Zeitaufwand und Kosten höher sein werden, informieren wir Sie selbstverständlich im Vorfeld darüber. Wenn wir bei Besichtigung von einem Gutachten abraten, weil es sich im Falle Ihres Mangels/Schadens nicht lohnt, oder die Aussichten auf Erfolg zu gering sind, zahlen Sie nur den bis hierher entstandenen Aufwand.

 

 

Wer zahlt das Gutachten?

 

In der Regel zahlt der Auftraggeber das Gutachten.

 

 

Fallbezogene Möglichkeit: Fehlt dem Auftraggeber das Fachwissen und steht das Gutachten in direkten Zusammenhang mit dem Rechtsstreit, sind die Kosten eines Gutachtens als Parteikosten u. U. erstattungsfähig. Hierzu wäre aber im Streitfall der Rechtsanwalt zu befragen.

Sachverständigen-Sozietät Erkens

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Telefon: 0 21 61 - 65 69 70

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